Kauer

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Entlastung für die Pflegeperson(en)

Wichtig ist, dass Personen, die einen nahestehenden Menschen pflegen und dabei oft fast rund um die Uhr eingespannt sind, die Möglichkeit haben eine „Auszeit“ zu nehmen und dadurch neue Kraft für die herausfordernde und anspruchsvolle Tätigkeit zu tanken. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine „Vertretung“. Dies gilt, wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, beispielsweise Einkauf, Theaterbesuch oder Friseurbesuch an der Pflege des Angehörigen gehindert ist und deshalb für den Zeitraum ihrer Abwesenheit eine Ersatzperson die Betreuung übernimmt.

Voraussetzung dafür ist es, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen, mindestens seit sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und eine Einstufung in einen der Pflegegrade 2-5 vorliegt.

Interessant sind dabei folgende Fakten:

    • Die Pflegeversicherung übernimmt bei den Pflegegraden 2-5  pro Jahr 1.612 Euro  für die Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI), zusätzlich zum gezahlten Pflegegeld.
      Ergänzend können bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrags (bis zu 806€) für die häusliche Verhinderungspflege zum Beispiel durch einen Pflegedienst genutzt werden.
    • Verhinderungspflege kann selbst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst voll ausgeschöpft sind.
    • Der im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege anfallende Verwaltungsaufwand kann von einem Pflegedienst übernommen werden, beispielsweise die Beratung und Antragstellung, die Abrechnung oder die Kommunikation mit der Pflegekasse.
    • Pflegefachkräfte und Betreuungspersonal eines Pflegedienstes können diese Leistungen erbringen.
    • Neben der Verhinderungspflege haben sie weiterhin Anspruch auf die Tagespflege und stationäre Kurzzeitpflege z.B. um einen Urlaub zu planen.

Wir bieten in unserem Pflegedienst in der Regel  die stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden/Tag) an. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Dann können gemeinsam die Einsätze geplant und abgesprochen werden, ebenso welche Tätigkeiten zur Entlastung der Pflegeperson während des Einsatzes gewünscht werden.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden sie sich gerne an uns.

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