Kauer

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen

 

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen, z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag, zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.

Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1-5), die ambulant versorgt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann z.B. zur Finanzierung von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2-5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, z.B. Körperpflege) verwendet werden.
Werden diese Beträge im Laufe des Jahres nicht voll ausgeschöpft kann man den verbleibenden Betrag auf das Folgejahr übertragen und bis zum 30.Juni geltend machen.Wie können diese Beträge eingesetzt werden?

                Für spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten wie  zum Beispiel:

              • Spaziergang
              • Friseurbesuch
              • Begleitung beim Einkauf, Café-Besuch etc.
              • Gesellschaftsspiele
              • Bewegungsübungen
              • Unterhaltung zu Hause
              • Anleitung z.B bei Haus- und Gartenarbeit u.v.m.

Die aufgeführten Punkte sind nur Beispiele von vielen Möglichkeiten wie und wo sich die Beträge für die zusätzlichen Betreuungsleistungen einsetzen lassen. Auch außerhalb der Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gibt es Möglichkeiten die zusätzlichen Betreuungsleistungen einzusetzen, diese können Sie dem Sozialgesetzbuch entnehmen.

Wenn Sie sich in Ihrer Pflegesituation angesprochen fühlen, haben Sie den Mut und wenden Sie sich an unseren Pflegedienst. Ein Anruf genügt und unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne besuchen wir Sie in Ihrem häuslichen Umfeld.

Lassen Sie diese Chance zu Ihrer Entlastung nicht ungenutzt!

siehe § 14 SGB XI

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